LED Bürobeleuchtung:
LED für Büroräume & Bürogebäude

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Human Centric Lighting in Büroräumen

Netzwerke, Teamwork, Job-Sharing: In der modernen Arbeitswelt wird Flexibilität verlangt, auch von der Bürobeleuchtung. Der Arbeitsplatz muss sicher und ergonomisch sein und so die Gesundheit fördern und außerdem die Motivation und Konzentration steigern. Das Büro sollte darüber hinaus inspirierend wirken – ein Platz, an dem Ihre Mitarbeiter und Sie gerne arbeiten.

Moderne Bürobeleuchtung ist den jeweiligen Sehaufgaben angepasst, garantiert Sehleistung und Sehkomfort und lässt sich individuell auf die Bedürfnisse jedes Mitarbeiters einstellen. Gleichzeitig zeichnet sich die professionelle Bürobeleuchtung durch Energieeffizienz aus und senkt die Stromkosten für Beleuchtung signifikant. Wir beraten Sie gerne! 

Beleuchtungsstärken in Büroräumen

Je schwieriger die Sehaufgabe, desto höher müssen Sie die Beleuchtungsstärke halten: Mindestens 500 Lux sind nach DIN EN 12464-1 richtig. Überdies müssen Sie darauf achten, dass die Beleuchtungsstärke bei der Installation abhängig vom Wartungsfaktor erhöht werden muss, weil das Beleuchtungsniveau durch Alterung und Verschmutzung sinkt.

Natürliches Licht wirkt sich positiv auf Gesundheit, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit aus. Es ist intensiver als künstliche Beleuchtung und hat einen großen Einfluss auf die innere Uhr Ihrer Beschäftigten.

Ein strahlender Sommertag hat eine Lichtstärke von 100.000 Lux. Zum Vergleich: Eine brennende Kerze bringt hingegen aus einem Meter Entfernung eine Beleuchtungsstärke von einem Lux. Natürliches Licht kann in den Frühlings- und Sommermonaten auch in Innenräumen intensiv genutzt werden. Hierzu können Bauteile wie Glastüren beitragen. So gut das Sonnenlicht den Menschen auch tut, gilt es doch, stets auf Blendfreiheit und Sonnenschutz zu achten, damit einfallendes Tageslicht nicht stört.

Da Tageslicht allein an vielen Arbeitsplätzen nicht ausreicht, muss dieses folglich durch künstliches Licht ergänzt werden. Neben der Lichtstärke, gemessen in Lux, ist die Farbtemperatur entscheidend. Die Farbtemperatur wird in der Einheit Kelvin (K) gemessen. Das Spektrum reicht entsprechend von warmweiß (unter 3.300 K) über Neutralweiß (3.300 bis 5300 K) bis hin zu tageslichtweiß (über 5.300 K). An Arbeitsplätzen sollten Sie neutralweißes Licht bevorzugen. Licht mit zu hoher Farbtemperatur und Licht das zu frontal einfällt, blendet und stört die Wahrnehmung.

Anwendungen

Beleuchtungskonzepte für Büroräume

Zur Beleuchtung von Büroräumen werden drei Beleuchtungskonzepte angewandt:

  • Raumbezogene Beleuchtung schafft an allen Stellen im Raum gleichmäßige Sehbedingungen. Somit bleibt die Beleuchtung flexibel, auch wenn Arbeitsbereiche umgestellt werden.
  • Arbeitsbereichbezogene Beleuchtung ist ideal bei mehreren Arbeitsbereichen in einem Raum, die unterschiedliche Sehaufgaben aufweisen und überdies ein unterschiedliches Beleuchtungsniveau erfordern.
  • Teilflächenbezogene Beleuchtung erzeugt ein Beleuchtungsniveau auf Teilflächen im Büro, das der Sehaufgabe oder den individuellen Wünschen angepasst ist.

Was ist bei der Beleuchtung von Büros zu beachten?

  1. Tageslicht einbeziehen: Arbeitsplätze sollten nicht völlig vom Tageslicht abgeschottet sein. Mit künstlicher Beleuchtung können Sie das Tageslicht indes sinnvoll ergänzen.
  2. Direktes Licht vermeiden: Die Grundhelligkeit bei künstlichem Licht sollten Sie durch indirekte Beleuchtung herstellen. Jedoch sollten Sie hierbei sollten Blendungen vermeiden.
  3. Passende Farbtemperatur: Leuchten unterscheiden sich nicht nur in der Helligkeit, sondern auch in der Farbtemperatur. Folglich wirkt neutralweißes Licht sachlich, warmweiße Beleuchtung hingegen eher behaglich.
  4. Individuelle Bedürfnisse beachten: Bspw. benötigen ältere Mitarbeiter und Beschäftigte mit eingeschränkter Sehleistung benötigen mehr Licht.
  5. Regelmäßige Wartungsintervalle: Optimale Lichtverhältnisse erhalten Sie nur, wenn Leuchten, Fenster und Oberlicht sauber sind und die Leuchten außerdem einwandfrei funktionieren (kein Flimmern)

Verbindliche lichttechnische Vorgaben enthalten Sie in der DIN EN 12464, DIN 5035 (Teile 7 und 8) sowie die Bildschirmarbeitsplatzverordnung. Weitere Anhaltspunkte nennen Ihnen DIN EN ISO 9241, Teil 6, die Arbeitsstättenvorordnung (ArbStättV), die Bürobeleuchtung betreffende Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) sowie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Sie haben noch Fragen zur Beleuchtung von Büroräumen und Arbeitsplätzen? Wir sind gerne für Sie da!

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