Neues Energielabel – Klasse A bis G
Ein Blick auf das Energielabel gibt Klarheit über die Effizienz von Leuchten. Jedoch sorgte die alte Kennzeichnung oft für Verwirrung, da sich viele Leuchten in den Klassen A+, A++ oder A+++ befanden. Aus diesem Grunde wurde das EU-weite Kennzeichnungssystem überarbeitet und ist seit 01. September 2021 im Bereich Beleuchtung mit den neuen Klassen A bis G gültig.
Energieeffizienzklassen: Das sagen die Buchstaben A bis G am Energielabel aus
In der EU ansässige Leuchtenhersteller sind seit 1995 verpflichtet, ein Energie-Label anzubringen. Dieses Label gibt Auskunft über den Energiebedarf sowie über weitere Gebrauchseigenschaften. Um einen einfachen Überblick zu ermöglichen, wurde eine Skala mit den Klassen A (niedriger Bedarf) bis G (hoher Bedarf) eingeführt. Entscheidend für die Zuordnung war der Energiebedarf im Vergleich zu einem fiktiven Referenzgerät. Beispielsweise verbraucht eine Leuchte der Klasse A weniger als 55 Prozent des Referenzwerts, eine Leuchte der Klasse G dagegen 150 Prozent mehr.
Da jedoch die Hersteller immer effizientere Geräte entwickelt haben, fanden sich nach und nach fast alle Modelle in den Klassen A und B wieder. Um dem Wandel zu entsprechen, wurde 2011 die Klasse A durch Pluszeichen erweitert. Darüber hinaus wurden EU-weite Mindeststandards eingeführt, wodurch die unteren Energieklassen weiterhin obsolet wurden.
LED-Module, die für fast alle Anwendungen die energieeffizienteste Beleuchtungstechnologie sind, haben sich auf dem EU-Markt schnell durchgesetzt: von 0 % der verkauften Lampen im Jahr 2008 auf 22 % im Jahr 2015. Die durchschnittliche Energieeffizienz von LEDs vervierfachte sich zwischen 2009 und 2015, und die Preise gingen deutlich zurück: Im Vergleich zu 2010 war 2017 eine typische LED-Lampe für den Haushalt 75 % günstiger und eine typische LED-Lampe für Büros 60 % günstiger.
Schätzungen zufolge wurden im Jahr 2020 in der EU etwa 1500 Millionen Lichtquellen verkauft – diese Zahl dürfte jedoch 2030 auf 600 Millionen sinken (dh um 60 % sinken), obwohl die Anzahl der verwendeten Lichtquellen um mehr als 17 % steigen wird. Dies liegt an der höheren Energieeffizienz und insbesondere der längeren Lebensdauer von LED-Lichtquellen. Der durchschnittliche Haushalt in der EU kaufte 2010 7 Lichtquellen pro Jahr, 4 pro Jahr im Jahr 2020, und diese Zahl wird voraussichtlich bis 2030 auf weniger als 1 pro Jahr sinken.
Aus der Folgenabschätzung der neuen Vorschriften der Kommission geht hervor, dass durch die Änderungen bis 2030 jährlich 7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent (mtCO2eq) eingespart werden, verglichen mit einem Business-as-usual-Szenario ohne EU-Ökodesign-Maßnahmen. Dies kommt zusätzlich zu den 12 mt CO2eq, die bereits von den vorherigen Verordnungen aus den Jahren 2009 und 2012 bereitgestellt wurden.
Die neuen Kategorien für das neu skalierte Etikett wurden nach einem strengen und vollständig transparenten Konsultationsprozess unter enger Einbeziehung der Interessenträger und der Mitgliedstaaten in allen Phasen und unter Kontrolle durch den Rat und das Europäische Parlament vereinbart.
Zusammen mit harmonisierten Mindestleistungsanforderungen („Ökodesign“) werden die EU-Vorschriften zur Energieverbrauchskennzeichnung schätzungsweise jedes Jahr die Ausgaben der Verbraucher um mehrere zehn Milliarden Euro senken und gleichzeitig zahlreiche weitere Vorteile für die Umwelt sowie für Hersteller und Einzelhändler bringen.
Um dem Label die Aussagekraft zurückzugeben, überarbeitete die EU Komission das Energielabel für Lampen und andere elektrische Großgeräte grundlegend.
Was geschieht mit bestehenden Lagerbeständen?
Um den Verkauf bestehender Lagerbestände zu ermöglichen, sehen die Vorschriften einen Zeitraum von 18 Monaten vor, in dem die Produkte mit dem alten Etikett weiterhin in stationären Einzelhandelsgeschäften auf dem Markt verkauft werden können. Beim Online-Verkauf müssen die online angezeigten alten Etiketten jedoch innerhalb von 14 Werktagen durch die neuen ersetzt werden.
Änderungen beim neuen Energielabel
Neue Energieeffizienzklassen-Skala von A bis G
Die Klassen A+ bis A+++ entfallen Stattdessen wird wieder die Skala von A (sehr gut) bis G (sehr schlecht) eingeführt. Der Farbcode von „dunkelgrün“ bis „dunkelrot“ bleibt erhalten. So soll künftig eine exaktere und für den Konsumenten aussagekräftige Einordnung möglich sein. Die neue Skala ist strenger und so konzipiert, dass zunächst nur sehr wenige Produkte die Bewertungen „A“ und „B“ erreichen können, sodass nach und nach effizientere Produkte auf den Markt kommen können. Die energieeffizientesten Produkte, die derzeit auf dem Markt sind, werden in der Regel jetzt mit „C“ oder „D“ gekennzeichnet.
Messverfahren werden realistischer
Neben der Buchstaben-Kennzeichnung finden sich am Energielabel auch konkrete Angaben zum Stromverbrauch. Doch die Verbrauchswerte auf dem „alten“ und dem „neuen“ Label sind nicht in jedem Fall vergleichbar, weil sich die Testbedingungen geändert haben. Sie sollen sich künftig stärker an den realen Bedingungen im Haushalt orientieren. Bei Kühlschränken etwa wird die Zahl der Kilowattstunden in Zukunft höher ausfallen, bei Geschirrspülern dagegen wird der durchschnittliche Verbrauchswert niedriger liegen.
QR-Code für weitere Informationen
Die Etiketten enthalten einen QR-Code. Dieser ist der mit einer ERPREL, der EU-weiten Datenbank für Energiekennzeichnung verknüpft, in welcher der Verbraucher weitere Informationen über das Produkt finden können.
Andere Berechnungsmethode
Eine direkte Übersetzung der aktuellen in die neue Energieeffizienzskala ist aufgrund der unterschiedlichen mathematischen Formeln der Verordnungen nicht möglich. Die Energieeffizienzklasse jeder Lichtquelle muss daher neu berechnet werden. Erreicht die Lichtquelle die Mindesteffizienz und erfüllt auch alle anderen Anforderungen (z. B. Mindestlebensdauer), darf sie das CE-Zeichen tragen und in der EU in den Verkehr gebracht und verkauft werden.
Mehr über die aktuelle Berechnung der Energieeffizienzklasse erfahren Sie in diesem Beitrag.