Garantiebedingungen

Die omoa GmbH, Isinger Str. 26, 72336 Balingen (Amtsgericht Stuttgart. Registernummer: HRB 734820) gewährt folgende Herstellergarantie von 5 Jahren auf Produkte, die den Markennamen omoa tragen:

Wir garantieren gemäß den hier näher bezeichneten Bedingungen während eines Garantiezeitraums von fünf Jahren ab Lieferdatum, dass jene Produkte, die von berechtigten Unternehmern vertrieben und mit der Marke „omoa“ gekennzeichnet sind, bei bestimmungsgemäßem Gebrauch frei von Herstellungs- und Materialfehlern sind. Diese Herstellergarantie gilt nicht für Produkte mit einem Lieferdatum vor dem 1. Mai 2015. Sie gilt nur in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und nur gegenüber Kunden, die das Produkt in einem Mitgliedstaat der EU oder EFTA erstmalig erworben und in Betrieb genommen haben.

Geltungsbereich der Garantie

Die Garantie gilt ausschließlich wenn:

  1. die Produkte in Übereinstimmung mit den vorgegebenen Produkt- und Anwendungsspezifikationen (insbesondere gemäß Datenblatt, Produktbroschüre, Produktetikett und dergleichen.) verwendet werden;
  2. die Produkte fachmännisch (gemäß dem Produkt beigelegter Montageanleitung) installiert und in Betrieb gesetzt wurden;
  3. die Erbringung von Wartungs- und Reparaturleistungen an den Produkten ausschließlich nach Vorgaben des Herstellers erfolgt;
  4. die Erbringung von Dienstleistungen wie z.B. Softwareupgrades oder Funktionserweiterungen ausschließlich durch den Hersteller oder einen von diesem namhaft gemachten Dritten erfolgt;
  5. die nach den einschlägigen technischen Normen bzw. produktspezifisch angegebenen, zulässigen Grenzwerte für Temperaturen und Spannungen nicht überschritten werden;
  6. das Produkt keinen nicht bestimmungsgemäßen mechanischen und/oder chemischen Belastungen ausgesetzt wird.

Die Garantie erfasst ausschließlich Produktausfälle, die durch nachgewiesene Material-, Konstruktions- oder Produktionsfehler verursacht wurden sowie die mittlere Nennausfallrate übersteigen. Bei elektronischen Betriebsgeräten bzw. Bauteilen wie LED-Modulen beträgt die mittlere Nennausfallsrate 0,2%/1000 Betriebsstunden, sofern die mittlere Nennlebensdauer und Nennausfallsrate der Geräte oder Bauteile in den Produkt- und Anwendungsspezifikationen (insbesondere gemäß Datenblatt, Produktbroschüre und dergleichen) nicht anders definiert sind.

Dem Kunden kommen keine Ansprüche aus dieser Herstellergarantie zu, wenn er den Garantiefall nicht innerhalb von 30 Tagen (einlangend) ab Feststellen des Defektes dem Garanten oder jener Vertriebsgesellschaft der KLAS NETWORKS Gruppe in dem jeweiligen Land, in dem das Produkt erstmalig erworben und in Betrieb genommen wurde, schriftlich unter Beifügung einer Kopie des betreffenden Kaufvertrages bzw. der Rechnung und eines entsprechenden Nachweises über den eingetretenen Defekt bekannt gibt. Sollte sich nach Prüfung des Produktes herausstellen, dass ein Garantiefall eingetreten ist, liegt es im Ermessen des Garanten, das fehlerhafte Produkt zu reparieren, kostenlos ein gleichwertiges Produkt zu liefern oder eine Preisminderung anzubieten. Diese Garantie gilt nicht für Produktausfälle, die bereits im Rahmen der Gewährleistung durch Austausch, Reparatur oder Preisminderung behoben wurden. Die Garantiefrist beginnt mit Erfüllung der Garantie nicht wieder neu zu laufen.

Abwicklung von Garantiefällen

Die Abwicklung von Garantiefällen erfolgt über die KLAS NETWORKS GmbH.

Sämtliche Ersatzprodukte oder -teile können neue oder wiederverwertete Materialien enthalten, die gegenüber neuen Produkten oder Teilen in Hinsicht auf Leistung und Zuverlässigkeit gleichwertig sind. Das Ersatzprodukt kann hinsichtlich Abmessungen und Design vom ursprünglichen Produkt abweichen. „Wiederverwertete Materialien“ sind Teile oder Produkte, die gebraucht oder überholt und nicht neu sind. Obwohl solche Teile oder Produkte nicht neu sind, ist der Zustand nach einer Überholung oder Instandsetzung hinsichtlich der Leistung und Zuverlässigkeit wie neu. Die Funktionalität sämtlicher Ersatzprodukte oder -teile ist gleichwertig mit derjenigen des zu ersetzenden Produktes oder des zu ersetzenden Teiles. Ersatzprodukte oder -teile weisen für die restliche Zeit des anwendbaren Garantiezeitraumes für das Produkt, das ersetzt wird oder in dem sie eingebaut werden, keine Materialfehler oder Herstellungsmängel auf.

Bedingungen für den Ausschluss von Garantieleistungen

Die Garantie bezieht sich nicht auf

  1. alle im Zusammenhang mit der Mängelbehebung (Garantieerfüllung) entstehenden Nebenkosten (wie z.B. für Ein- und Ausbau, Transport des fehlerhaften und des reparierten bzw. neuen Produktes, Entsorgung, Fahrt und Wegzeit, Hebevorrichtungen, Gerüste); diese Kosten gehen zu Lasten des Käufers;
  2. Verschleißteile, wie beispielsweise alle Standard-Lampen, Batterien und Hard Drives; Computer und Server, die entweder Harddisk oder mechanische Verschleißteile beinhalten;
  3. Kunststoffteile z.B. aus Polycarbonat, soweit diese sich aufgrund des natürlichen Alterungsprozesses verfärben oder verspröden;
  4. elektronische Komponenten, Produkte und Leuchten, die KLAS NETWORKS als Handelswaren vertreibt, wie z.B. Touch Panels, Drucker und Computer unter fremden Label, sowie Leuchten anderer Hersteller
  5. Einstellungen bzw. Parametrierungen an Anlagen, die sich aufgrund von Verschleiß, Ermüdung oder Verschmutzung verändern;
  6. Produktfehler, welche auf Softwarefehler, Bugs, Viren oder Ähnliches zurückzuführen sind;
  7. von Zeit zu Zeit notwendige Dienstleistungen wie neuerliche Inbetriebnahme, Software Updates etc.

Die Garantie erlischt sofort, wenn an den Produkten ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch den Garanten Änderungen, Reparaturen, Servicearbeiten oder Störungsbehebungen durch den Kunden oder Dritte vorgenommen werden. Eine erweiterte Garantie, inklusive Kostenübernahme für die De- und Remontage in den ersten 5 Jahren, kann durch den zusätzlichen Abschluss eines Wartungsvertrages erfolgen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Vertriebsmitarbeiter.

Zusatzinformationen zu LED Produkten

Bei LED-Modulen ist ein Lichtstromrückgang bis zu einem Wert von 0,6%/ 1000 Betriebsstunden Stand der Technik und somit nicht von der Garantie erfasst. Die Farbtoleranz von LED-Modulen ist von der Herstellergarantie nicht umfasst. Der Lichtstrom und die Leistung unterliegen bei einem neuem LED-Modul einer Toleranz von +/- 10%. In den Produkt- und Anwendungsspezifikationen (insbesondere gemäß Datenblatt, Produktbroschüre und dergleichen) sind alle relevanten technischen Daten angeführt. Bei Nachlieferungen von LED- Modulen kann es auf Grund des technischen Fortschritts sowie der nutzungsbedingten Veränderung des Lichtstroms und der Lichtfarbe von Produkten zu Abweichungen in den Lichteigenschaften gegenüber den Ursprungsprodukten kommen.

Sonstige Bestimmungen

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden werden durch diese Garantiebedingungen nicht ausgeschlossen, eingeschränkt oder abgeändert.

Bei der Erbringung von Garantieleistungen haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich nach Maßgabe unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils bei Gewährung der Garantie aktuellen Fassung, welche unter www.klasnet.de/agbs zum Download zur Verfügung stehen oder vom Kunden bei uns angefordert werden können. Im Übrigen ist jegliche Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen. Diese Garantie unterliegt deutschem Recht, unter Ausschluss der Regelungen der UN-Konvention zum Internationalen Warenkauf (CISG). Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Garantie ist Stuttgart.

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