Verbot von T8 Leuchtstoffröhren

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T8 Leuchtstoffröhren sollen ab 2023 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen. Betroffen von dieser neuen EU-Verordnung sind – nach der Zustimmung aller Gremien – hauptsächlich Betreiber von Beleuchtungsanlagen in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sowie Kommunen. 

Die EU-Kommission arbeitet seit einiger Zeit daran, das Anforderungsniveau an die umweltgerechten Produktgestaltung von Lichtquellen neu festzulegen. Nachdem die Mitgliedstaaten und das EU-Parlament zugestimmt haben, soll die Verordnung den Leuchtmittelmarkt in zwei Stufen 2021 und 2023 neu regeln. Für die T8-Lampe würde diese Verordnung das weitgehende Aus ab dem 1.9.2023 bedeuten. Über kurz oder lang bleibt deshalb nur der Umstieg auf effiziente und langlebige LED-Beleuchtungstechnik.

Was ist bei der Umrüstung auf LED zu beachten?

  • Die in der Arbeitsstättenverordnung vorgeschriebenen Beleuchtungsstärken müssen eingehalten werden.
  • Oftmals können sich in Verbindung mit der Lichtlenkung durch die neue Leuchte andere Lichtverhältnisse im Raum ergeben. 
  • Garantie und Produkthaftung des Leuchtenherstellers erlöschen, sobald die Leuchte umgebaut wird. Sie werden dadurch zum Leuchtenhersteller und tragen somit die Verantwortung für die Folgen des Umbaus.
  • In welchem Umfeld soll die LED Beleuchtung eingesetzt werden? Hierzu zählen bspw. Areale in denen Vibrationen auftreten können, chemisch belastete oder explosionsgefährdete Bereiche.
  • Verfügt Ihre Bestandsbeleuchtung bspw. über eine Lichtsteuerung ist eine vorausschauende Planung umso wichtiger.
  • Werden Einbauleuchten ersetzt, können Anpassungsarbeiten im Deckenbereich anfallen.

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Ganzheitliche Umrüstung auf LED fällig?

Ein mögliches Verbot von Leuchtstoffröhren macht die Umrüstung auf LED nahezu unumgänglich. Am Anfang steht hierbei eine fundierte Planung. #

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