Verbot von Halogenleuchten

Ungefähr 1/5 des weltweiten Energieverbrauches entfällt auf Beleuchtung. Um den globalen Energieverbrauch zu senken, verschwinden deshalb seit Herbst 2009 immer mehr Leuchtmittel mit niedriger Energieeffizienz vom Markt. Nach dem Verbot der Glühbirne 2009 sowie dem Verbot von Halogenhochdrucklampen 2016, sind im 2018 vor allem Halogenlampen mit ungebündeltem Licht betroffen. Diese dürfen ab dem 1. September 2018 (gemäß der sechsten Stufe der ErP-Verordnung (EG) 244/2009) in der Europäischen Union nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

Hauptsächlich von dieser Regelung betroffen sind Produzenten sowie Händler derartiger Halogenleuchtmittel. Diese dürfen ab dem 1. September 2018 nicht mehr produziert werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie bereits installierte Halogenleuchtmittel sofort ersetzen müssen. Es bedeutet vielmehr, dass Sie diese sobald die Lagerbestände aufgebraucht sind, nicht mehr nachkaufen können.

Vom Verbot von 2018 betroffen sind rundumstrahlende Halogen-Glühlampen mit Glaskolben, welche ohne Trafo betrieben werden. Die meisten der vom Verbot betroffenen Leuchtmittel haben entweder E27 oder E14 Schraubsockel. Außerdem vom Verbot betroffen sind Leuchten mit Stecksockel vom Typ G4 oder GY6.35.

Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Leuchten für extreme Umgebungsbedingungen. Leider gibt es für diese bis dato noch keinen adäquaten Ersatz mit alternativen, energiesparenden Technologien. Ebenfalls nicht betroffen sind bestimmte Halogenleuchtentypen mit G7 oder ferner mit G9 Fassung.

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