Normen und Standards in der Lichtbranche

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Eine normgerechte Beleuchtung ist ein zentraler Bestandteil moderner Lichtplanung, sei es in Innenräumen, im Außenbereich oder am Arbeitsplatz. Neben der Lichtqualität spielen auch Sicherheitsaspekte wie Staub-, Wasser- und Berührungsschutz eine wesentliche Rolle. Die Einhaltung anerkannter Normen und technischer Regeln stellt sicher, dass Beleuchtungslösungen nicht nur effizient und nachhaltig, sondern auch sicher und gesetzeskonform sind.

DIN EN 12464-1 – Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen

Die DIN EN 12464-1 definiert die Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen in Innenräumen. Sie zielt darauf ab, optimale Sehleistung und Sehkomfort für Menschen mit normalem oder korrigiertem Sehvermögen sicherzustellen, sowohl bei klassischen Arbeitsplätzen als auch bei Bildschirmarbeitsplätzen. Die Norm betrachtet alle üblichen Sehaufgaben und beschreibt umfassend die Kriterien, die eine normgerechte, sichere und visuell angenehme Beleuchtung erfüllen muss.

Ziel und Anwendungsbereich

DIN EN 12464-1 legt sowohl quantitative (z. B. Beleuchtungsstärken in Lux) als auch qualitative Anforderungen an Innenraumbeleuchtung fest. Dabei stehen nicht nur funktionale Aspekte im Vordergrund, sondern auch visuelle Ergonomie, Energieeffizienz und gestalterische Flexibilität. Sie lässt Raum für moderne Lichtkonzepte, bei denen künstliches Licht, Tageslicht oder hybride Lösungen zum Einsatz kommen.

Zentrale Inhalte der Norm

  • Beleuchtungsstärke: Vorgabe von Mindestwerten in Lux (lx) je nach Tätigkeit und Raumtyp.

  • Blendungsbegrenzung: Maximal zulässige UGR-Werte zur Minimierung von Direkt- und Reflexblendung.

  • Farbwiedergabe & Lichtfarbe: Anforderungen an den Farbwiedergabeindex (Ra) und geeignete Lichtfarben (K) für verschiedene Arbeitsbereiche.

  • Lichtverteilung & Wartungsfaktor: Gleichmäßigkeit der Beleuchtung sowie Berücksichtigung von Alterung und Verschmutzung.

  • Tageslichtnutzung: Integration von natürlichem Licht zur Steigerung des visuellen Komforts und zur Energieeinsparung.

  • Visueller & nicht-visueller Komfort: Neben der Sichtbarkeit berücksichtigt die Norm auch Aspekte wie Lichtrichtung, Flimmerfreiheit und circadiane Wirkungen.

Planungsfreiheit trotz Normvorgaben

Obwohl die Norm klare Anforderungen definiert, schreibt sie keine festen technischen Lösungen vor. Dadurch erhalten Planerinnen und Planer Spielraum, moderne Technologien und innovative Konzepte einzusetzen – beispielsweise Human Centric Lighting oder adaptive Lichtsteuerungen.

DIN EN 12464-2 – Beleuchtung von Arbeitsplätzen im Freien

Die DIN EN 12464-2 ergänzt Teil 1 der Normenreihe und definiert die lichttechnischen Anforderungen für Arbeitsplätze im Außenbereich, etwa auf Ladehöfen, Parkplätzen, in Logistikzonen oder Industrieanlagen unter freiem Himmel. Sie stellt sicher, dass auch bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen sicheres, präzises und komfortables Arbeiten möglich ist.

Die Norm berücksichtigt dabei die visuelle Leistungsfähigkeit sowie den Sehkomfort – unter Berücksichtigung wechselnder Wetterbedingungen und natürlicher Dunkelheit.

Ziel und Anwendungsbereich

DIN EN 12464-2 legt Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen im Freien fest, mit Fokus auf die relevanten Sehaufgaben bei Nacht und in der Dämmerung. Die Empfehlungen gelten für eine Vielzahl an Arbeitsumgebungen außerhalb von Gebäuden und helfen dabei, eine gleichmäßige, blendfreie und funktional geeignete Beleuchtung sicherzustellen.

Zentrale Inhalte der Norm

  • Beleuchtungsstärke (Lux-Werte): Vorgaben je nach Tätigkeit, Verkehrsfrequenz und Sicherheitsanforderungen.

  • Gleichmäßigkeit der Ausleuchtung: Vermeidung von Dunkelzonen zur Erhöhung der Orientierung und Unfallvermeidung.

  • Lichtfarbe & Farbwiedergabe: Anforderungen an Farbtemperatur und Farbwiedergabequalität – wichtig für Sicherheitsaspekte und Identifikationsaufgaben.

  • Blendungsbegrenzung: Empfehlungen zur Leuchtenanordnung und Ausrichtung, um Direkt- und Reflexblendung zu vermeiden.

  • Flexibilität bei der Umsetzung: Die Norm gibt bewusst keine festen technischen Lösungen vor, sondern bietet Planungsfreiheit im Rahmen der funktionalen Anforderungen.

Hinweise zur Anwendung

Die DIN EN 12464-2 formuliert keine arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen, sondern legt den Fokus auf die lichttechnischen Rahmenbedingungen für gutes Sehen. Sie bietet eine wichtige Grundlage für die Planung funktionaler Außenbeleuchtung – besonders im Kontext von Sicherheitsanforderungen, Energieeffizienz und visueller Ergonomie.

ASR A3.4 – Technische Regel für Arbeitsstätten: Beleuchtung

Die ASR A3.4 konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Bezug auf die Beleuchtung und sorgt für eine sichere, gesundheitsgerechte Ausleuchtung von Arbeitsplätzen, unter Berücksichtigung von Tageslicht und künstlicher Beleuchtung.

Zentrale Inhalte:

  • Mindestbeleuchtungsstärken: Festgelegte Lux-Werte je nach Tätigkeit und Raumtyp (z. B. 500 Lux für Büroarbeitsplätze).

  • Blendungsbegrenzung: Vermeidung direkter und indirekter Blendung durch geeignete Leuchten und Lichtführung.

  • Tageslichtnutzung: Arbeitsräume sollen möglichst Tageslicht erhalten, inklusive Sichtverbindung nach außen.

  • Künstliche Beleuchtung: Ergänzt das Tageslicht bedarfsgerecht, mit geeigneter Lichtfarbe und gleichmäßiger Verteilung.

  • Verkehrs- und Rettungswege: Müssen stets ausreichend beleuchtet sein; Sicherheitsbeleuchtung ist in Notfällen verpflichtend.

 

Die ASR A3.4 orientiert sich an der DIN EN 12464, ist jedoch rechtlich bindender, da sie direkt aus der Arbeitsstättenverordnung abgeleitet ist. Unternehmen erhalten Gestaltungsspielraum, solange die Schutzziele erfüllt sind.

IP-Schutzarten nach DIN EN 60529

Die Schutzart IP (International Protection Code) beschreibt den Schutz eines Gehäuses gegen das Eindringen von festen Fremdkörpern, Staub und Wasser. Sie ist besonders wichtig bei der Auswahl von Leuchten für anspruchsvolle Umgebungen – z.B. in der Industrie, im Außenbereich oder in Feuchträumen.

Schutz gegen Fremdkörper und Berührung

Kennziffer Schutz gegen Fremdkörper Schutz gegen Berührung
0 Kein Schutz Kein Schutz
1 Geschützt gegen feste Fremdkörper mit Durchmesser ≥ 50 mm Geschützt gegen den Zugang mit dem Handrücken
2 Geschützt gegen feste Fremdkörper mit Durchmesser ≥ 12,5 mm Geschützt gegen den Zugang mit einem Finger
3 Geschützt gegen feste Fremdkörper mit Durchmesser ≥ 2,5 mm Geschützt gegen den Zugang mit einem Werkzeug
4 Geschützt gegen feste Fremdkörper mit Durchmesser ≥ 1,0 mm Geschützt gegen den Zugang mit einem Draht
5 Geschützt gegen Staub in schädigender Menge Vollständiger Berührungsschutz
6 Staubdicht Vollständiger Berührungsschutz

Schutz gegen Wasser

Kennziffer Schutz gegen Wasser
0 Kein Schutz
1 Schutz gegen senkrecht fallendes Tropfwasser
2 Schutz bei Gehäuseneigung bis 15°
3 Schutz gegen Sprühwasser bis 60° gegen die Senkrechte
4 Schutz gegen allseitiges Spritzwasser
5 Schutz gegen Strahlwasser (Düse) aus beliebigem Winkel
6 Schutz gegen starkes Strahlwasser
7 Schutz bei zeitweiligem Untertauchen
8 Schutz bei dauerhaftem Untertauchen
9 Schutz bei Hochdruck-/Dampfstrahlreinigung, speziell Landwirtschaft

Wie setzt sich die IP-Schutzart zusammen?

Der IP-Code (International Protection) hilft bei der Auswahl der passenden Leuchte für unterschiedliche Umgebungen, von trockenen Innenräumen bis hin zu anspruchsvollen Außenbereichen. Er  besteht aus zwei Kennziffern, die den Schutz eines Gehäuses gegen äußere Einflüsse angeben:

  • Erste Ziffer: Schutz gegen feste Fremdkörper und Berührung
  • Zweite Ziffer: Schutz gegen

Beispiel 1: IP20 – für Innenräume wie Büros

2 = Schutz gegen feste Fremdkörper ≥ 12,5 mm (z.B. Finger)

0 = Kein Schutz gegen Wasser

Einsatz: Geeignet für trockene Innenräume wie Büros, Besprechungsräume oder Wohnbereiche, wo kein Kontakt mit Feuchtigkeit besteht.

Beispiel 2: IP65 – für raue oder feuchte Arbeitsumgebungen

6 = Vollständig staubdicht und vollständiger Berührungsschutz

5 = Schutz gegen Strahlwasser aus beliebigem Winkel

Einsatz: Ideal für Industrie, Werkstätten, Außenbereiche oder Feuchträume mit Staub und

IK Schutzklassen

Die IK-Klassifizierung gibt an, wie widerstandsfähig Gehäuse elektrischer Betriebsmittel gegen mechanische Beanspruchung sind. Die Schutzarten 00 bis 10 sind international genormt und geben die Stoßfestigkeit bis zu einer bestimmten Schlagenergie in Joule (J) an. Für speziell gefährdete Bereiche wie z.B. LKW-Rampen, Außenlager oder in Bahnhöfen.

Die IK-Schutzklassen sind unabhängig von der nach DIN VDE 0710-13 geforderten Ballwurfsicherheit von Leuchten für Sporthallen. Hier sind Anzahl, Richtung und Geschwindigkeit definiert mit der ein Handball auf eine Leuchte geschossen wird. Es darf kein Schaden an der Leuchte bzw. an der Armatur entstehen. Diese Anforderungen werden bei der Projektplanung mit einbezogen

Klasse Festigkeit gegen Stöße mit

einer Schlagenergie

Klasse Festigkeit gegen Stöße mit

einer Schlagenergie

IK 01 bis zu 0,150 J IK 06 bis zu 1,0 J
IK 02 bis zu 0,200 J IK 07 bis zu 2,0 J
IK 03 bis zu 0,350 J IK 08 bis zu 5,0 J
IK 04 bis zu 0,500 J IK 09 bis zu 10,0 J
IK 05 bis zu 0,700 J IK 10 bis zu 20,0 J

Relevante Produktzertifizierungen in der Lichttechnik

CE steht für Communauté Européenne (französisch für „Europäische Gemeinschaft“). Mit der Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien entspricht. Ist ein Produkt kennzeichnungspflichtig, darf es ohne CE Siegel nicht auf den Markt gebracht werden.

RoHS ist eine Abkürzung für „Restriction of (the use of certain) Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment“ – Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Hierbei werden sechs Substanzen (wie z.B. Schwermetalle und bromierten Flammschutzmitteln/Weichmachern) bei der Herstellung vermieden.

ENEC ist ein europaweit anerkanntes Prüfzeichen welches von unabhängigen Prüfinstituten vergeben wird und europäischen Sicherheitsnormen entspricht.