LED statt Leuchtstoffröhren
Warum die Leuchtstoffröhre ausgedient hat und wie Sie jetzt zukunftssicher umrüsten
Mit der 2019 in Kraft getretenen EU-Verordnung „Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen“, kommt nun das endgültige Aus für Leuchtstofflampen. Die stromfressenden Röhren dürfen ab 25.August 2023 nicht mehr hergestellt werden! Erfahren Sie in diesem Blogbeitrag weshalb die Leuchtstoffröhre ausgedient hat und wie Sie jetzt zukunftssicher umrüsten.
Das Verbot von Leuchtstofflampen
Leuchtstoffröhren sind wahre Stromschlucker – sie verbrauchen viel Energie und erzeugen hohe Betriebskosten. Zudem enthalten sie giftiges Quecksilber, was ein Gesundheitsrisiko darstellt und die Umwelt durch giftige Abfälle belastet! Doch noch immer setzten viele Betriebe auf Leuchtstoffröhren als primäres Leuchtmittel. Mit dem im August 2023 in Kraft tretenden Verbot, soll sich das nun ändern. Ab diesem Zeitpunkt an dürfen keine T5- und T8-Leuchtstofflampen mehr hergestellt werden. Lediglich der Verbrauch der bereits produzierten Leuchten ist erlaubt.
Grund hierfür ist die RoHS-Richtlinie (Restrictions of the use of Hazardous Substances) die die Verwendung gefährlicher Stoffe in tagtäglich-genutzten Elektrogeräten, wie Leuchten und Leuchtstoffmittel, beschränkt und kontrolliert. Das Ziel ist die Schadstoffbelastung, durch Gefahrenstoffe wie beispielsweise Quecksilber, der Umwelt und uns Menschen zu minimieren. Bislang gab es laut RoHS-Richtlinie für die Verwendung von Quecksilber in T5 und T8 Leuchtstoffröhren eine Ausnahme. Diese entfiel Anfang 2022 und bedeutet nun ein Verbot aller T5- und T8-Leuchtstofflampen ab 25.August 2023. CFLni-Lampen sind bereits seit dem 25.Februar 2023 verboten. Auch Hochvolt- sowie Niedervolt-Halogenlampen folgen im September 2023.
Momentan nutzen noch immer rund 40 Prozent der deutschen Industrieunternehmen die vom Verbot betroffenen Leuchtmittel. Doch auch in weiteren Wirtschaftsbereichen sind die stromfressenden Röhren weiterhin zu finden. Hier ist akuter Handlungsbedarf gefordert!
Unternehmen, Kommunen und Bildungs- sowie Gesundheitseinrichtungen haben nun folgende Möglichkeiten: Leuchtstoffröhren bevorraten, 1:1 Austausch durch LED-Retrofit oder die Umrüstung auf moderne LED-Technologie.
Auf lange Sich gesehen wird die Umrüstung auf moderne und effizientere Lichtquellen jedoch ohnehin erforderlich werden. Doch das Verbot und die Notwendigkeit der Umrüstung ist als Chance zu begreifen. LEDs haben den Markt revolutioniert und bringen wesentliche Vorteile mit sich.
Die Vorteile moderner LED-Technologie
im Vergleich zu Leuchtstoffröhren
Der Umstieg auf moderne LED-Technologie bringt viele Vorteile mit sich. Durch den deutlich geringeren Energieverbrauch können Sie Ihre Stromkosten deutlich senken. Ein Return of Invest wird dadurch häufig in kürzester Zeit erreicht. Der tatsächliche Anteil der Einsparung ist von der Art der Sanierung abhängig. Eine professionelle Lichtplanung und der Einsatz effizienter LEDs sowie einem intelligenten Lichtmanagementsystem können die Stromkosten um bis zu 80% reduzieren.
Doch nicht nur die Kosten, sondern ebenfalls die CO2-Emissionen sinken mit der Umrüstung signifikant. Auch die Umwelt sowie wichtige Ressourcen werden geschont. Zudem enthalten LEDs kein giftiges Quecksilber weshalb kein Sondermüll entsteht und die elektronischen Bauteile der Leuchten zunehmend wiederverwertet werden können.
Des weiteren kann die Lebensdauer von LED-Leuchten bis zu 100.000 Stunden betragen. Damit reduziert sich der Aufwand für Wartungsarbeiten auf ein Minimum.
Der Wirkungsgrad einer LED ist 5 – 8 Mal so hoch wie der einer Glühlampe und ca. doppelt so hoch wie bei Energiesparlampen! Dadurch geht weniger Energie verloren und die Lichtausbeute ist deutlich höher. Somit verbessert sich die Lichtqualität signifikant. Durch moderner LED-Beleuchtung mit einer flexiblen Lichtsteuerung wird nicht nur das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter gesteigert, sondern das Unfall- und Fehlerrisiko signifikant verringert. Das sorgt für eine gesunde und normgerechte Arbeitsumgebung.
Bund und Länder belohnen die Umrüstung veralteter Beleuchtung auf energieeffiziente LED-Technologie außerdem mit attraktiven Zuschüssen! Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie einen Zuschuss von 15% auf alle förderfähigen Ausgaben. Damit lassen sich Investitionskosten spürbar senken.
Leuchtstofflampen und LEDs im Vergleich
Lebensdauer | Wirkungsgrad | Lichtqualität | Weitere Unterschiede | |
---|---|---|---|---|
Leuchtstofflampe | 5.000-20.000 Stunden | 15-25 Prozent | Schwankungen, Flackern, diskontinuierliches festes Lichtspektrum |
stoß- und temperaturempfindlich, Brandgefahr, Sondermüll, begrenzte Gestaltungsfreiheit und Formvielfalt, wartungsintensiv |
LED | 30.000-100.000 Stunden | 30-50 Prozent | konstantes & flackerfreies Licht, kontinuierliches variables Lichtspektrum |
stoß- und temperaturbeständig, Brandsicher, recyclebar, große Gestaltungsfreiheit und Formvielfalt, geringer Wartungsaufwand |
Einsparpotenziale durch moderne Beleuchtung
Energieeffizienz und Klimapolitik sind zunehmend wichtige Themen! Bis 2050 strebt die Bundesregierung weitestgehende Treibhausneutralität an. Gleichzeitig suchen Unternehmen nach Möglichkeiten um ihre Kosten dauerhaft zu senken und dadurch ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. LEDs leisten einen wertvollen Beitrag zur Erreichung dieser ambitionierten Ziele. Daher belohnen Bund und Länder die Umrüstung veralteter Beleuchtung auf LED-Technologie mit attraktiven Förderungen!
Investitionen in energieeffiziente Beleuchtungsanlagen amortisieren sich oft innerhalb kürzester Zeit, da die Kosten für Energie, Wartung und Instandhaltung weitaus geringer sind. Trotz eines enormen Einsparpotenzials von bis zu 80%, ergreifen Unternehmen diese Maßnahmen nur zögernd.
Modernisierung der Beleuchtung
Das Einsparpotenzial moderner Beleuchtungssysteme ist enorm! Um dieses jedoch voll auszuschöpfen muss eine ganzheitliche Planung durchgeführt werden. Ein einfacher Leuchtentausch reicht hierfür nicht aus. Die Lösung: Ein intelligentes Lichtsteuerungssystem im Zusammenspiel mit moderner LED-Beleuchtung und dem Einsatz von Präsenz- oder Bewegungsmeldern. Durch eine professionelle Lichtplanung lassen sich diese Punkte vereinen und ein perfektes Licht mit maximaler Effizienz schaffen.
Modernisierungskonzepte im Vergleich
LED-Retrofit
» minimaler Aufwand – Leuchten passen in die vorhandene Fassung
» Effizienz, Funktionalität, Lichtqualität und Lebensdauer von LEDs
werden nicht ausgeschöpft
» Keine staatliche Förderung möglich
» Einsparpotenzial von bis zu 40%
Professionelle Lichtplanung
» Räumliche Gegebenheiten und technische Anforderungen an
Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit werden berücksichtigt
» Der Gesamtbedarf an Leuchten und die optimalen Positionen werden
durch die Planung ermittelt
» Einsparpotential von bis zu 70%
1:1 Leuchtentausch
» Gesamte Leuchte – auch Fassungen – werden ersetzt
» Effizienz, Funktionalität, Lichtqualität und Lebensdauer ist deutlich besser
» Sanierung wird staatlich gefördert
» Einsparpotenzial bis zu 50%
» Bei der Umrüstung auf LEDs kann die Anzahl der Leuchten deutlich reduziert werden, das wird beim 1:1 Austausch allerdings nicht mit einberechnet.
Dadurch werden unnötig viele Leuchten montiert.
Professionelle Lichtplanung mit intelligentem Lichtmanagement
» Lichtsteuerung mit Sensorik
» Sicher, bedarfsorientiert und energetisch
» Maximale Energieeffizienz
» Minimale Betriebskosten
» Einsparpotenzial von bis zu 80%
Finanzierungsmodelle und ihre klaren Vorteile
Veraltete Beleuchtungsanlagen sind teuer! Die laufenden Betriebskosten sind häufig sogar so hoch, dass sich die Umrüstung auf moderne LEDs innerhalb weniger Betriebsjahre amortisiert. Verschiedene Finanzierungsmodelle ermöglichen es, die neue Beleuchtungsanlage bilanzneutral zu finanzieren. Leasing, Miete oder Mietkauf ermöglichen es, dass Sie ab dem ersten Monat Geld einsparen. Abgesehen davon bieten die Finanzierungsmodelle weitere Vorteile:
Planungssicherheit
Durch eine feste monatliche Rate haben Unternehmen eine sichere
Kalkulationsbasis, ganz ohne Kapitalbindung und über die gesamte
Vertragslaufzeit.
Flexibilität
Maßgeschneiderte Beleuchtungslösungen sind ganz auf Ihre Bedürfnisse angepasst und steigern somit die Arbeitssicherheit und die Produktivität. Hohe Investitionskosten entfallen, das Kapital wird geschont und Ihr
Unternehmen bleibt weiterhin flexibel.
Liquidität
Mit einem Miet- oder Leasingmodell rüsten Sie Ihre Beleuchtungsanlage ganz ohne Investitionskosten und Fremdfinanzierung auf modernste LED-Beleuchtung um. Das schont Ihre Liquidität und bietet Nachhaltigkeit als
klaren Vorteil.
Checkliste
Finanzierungsmöglichkeiten
So sparen Sie mit 0€ Anschaffungskosten monatlich viel Geld!
Staatliche Förderung für energieeffiziente Beleuchtung
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein deutschlandweites Förderprogramm zur Verbesserung von Energieeffizienz in Gebäuden. Hierbei fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter anderem den Einbau eines energieeffizienten Beleuchtungssystems in Bestandsgebäuden. Mit der Förderung lassen sich Investitionskosten spürbar senken, gleichzeitig profitieren Kunden sofort von einer besseren Beleuchtung und senken langfristig ihre Energiekosten – Jahr für Jahr.
Das wird gefördert:
✔ Der Leuchtentausch inkl. Montage (Einzelmaßnahmen)
✔ Umfeldmaßnahmen wie z. B. Kosten für Baustelleneinrichtung, Material,
Installation, Deinstallation und Entsorgung (LED-Röhren für den Einbau in
Bestandsleuchten sind nicht förderfähig!)
✔ Licht-Steuerungen und Komponenten für ein Energiemanagementsystem
✔ Inbetriebnahme und Maßnahmen zur Anlagenoptimierung.
✔ Fachplanungs-und Baubegleitungsleistungen durch einen Energie-
Effizienz-Experten (EEE)* oder einen zusätzlich beauftragten Dritten.
Rahmenbedingungen für die BAFA-Förderung:
✔ Mindestinvestitionsvolumen von 2.000€ (Brutto)
✔ Maximale Förderung von 5 Mio.€ je Zusage bzw. 1.000€ je m² Nettofläche
✔ Maximaler Zuschuss von 20.000€ je Zusage bzw. 5€/m² Nettofläche für die Fachplanung und Baubegleitung
✔ Lichtausbeute von mindestens 140 bzw. 120 lm/W
✔ Lebensdauer von mindestens L80 bei 50.000 Betriebsstunden
✔ Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE) in das Projekt
✔ Die Förderung muss vor Abschluss eines Lieferungs- oder
Leistungsvertrags beantragt werden