Förderungen für LED Beleuchtungen

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Aktuelle LED Förderungen 2023

Bis 2050 strebt die Bundesregierung Treibgasneutralität an. LEDs leisten einen wertvollen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels. Deshalb schütten Bund und Länder Finanzmittel für die Umrüstung auf LED aus.

Durch den technischen Fortschritt bei Beleuchtungssystemen bestehen bei der Sanierung von Beleuchtungsanlagen hohe Einsparpotenziale. Moderne sowie energieeffiziente Lichtsysteme wie die LED Technik helfen dabei, die Energiekosten um bis zu 70% zu senken.

Um Ihnen die Entscheidung für die Investition in eine Umrüstung auf effiziente LED Beleuchtung zu erleichtern, haben wir einige Förderungen für die Umrüstung auf LED Beleuchtung in ganz Deutschland zusammengetragen. Gerne beraten wir Sie auch über die passenden LED Produkte!

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
  • Gilt (u. a.) für Unternehmen, Organisationen, Kommunen
  • 2023 wurde die Antragsberechtigung auf alle Investoren erweitert.(Beschränkung auf Eigentümer, Pächter und Mieter wurde aufgehoben.)
  • Zuschüsse von bis zu 15% für die Sanierung der Beleuchtung.
  • Nebenkosten wie Installation, Steuerung, Demontage usw. werden gleichsam gefördert.
  • Wenn eine Sanierungsmaßnahme im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen, Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans war und diese umgesetzt wird, ist eine zusätzliche Förderung von 5 % möglich. Wodurch ein max. Fördersatz von 20 % erreicht werden kann.
  • Der Förderantrag für die BEG muss bis zum 30.06.2023 gestellt werden.
BMUV (Verbraucherschutz) Förderung der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
  • Gilt (u. a.) für gemeinnützige Vereine im gesamten Bundesgebiet.
  • Zuschüsse von bis zu 30% für die Sanierung der Innenbeleuchtung
  • Mindestzuwendung 5.000 €
  • Mindestbetrag Projektgröße Innenbeleuchtung 20.000 €
  • Bei KSJS Projekten und finanzschwachen Kommunen 16.667 €

Außenbeleuchtung

  • 20% bei 50% CO2-Einsparung
  • 25 % bei 50 % CO2-Einsparung mit Technik zur adaptiven Anpassung

Finanzschwache Kommunen erhalten bei 50% CO2-Einsparung eine höhere Förderquote in Höhe von:

  • 25% des Investitionsvolumens mit zeit- und präsenzabhängiger Beleuchtung
  • 30% des Investitionsvolumens mit adaptiver Schaltung der Beleuchtung
  • MIndestbetrag der Fördersumme 5.000 €
  • MIndestbetrag der Projektgröße 25.000 € bzw. 16.667 €
BMUB für Förderprogramme für Sportstättenbeleuchtung

Wer kann gefördert werden?

Im Vereinsregister eingetragene Vereine mit Gemeinnützigkeitsstatus und Sport als vorrangigem Vereinszweck.

Was wird gefördert?

Sanierung der Flutlichtanlage in Kombination mit der Installation einer nutzungsgerechten Steuerungstechnik

LED Förderung zur Steigerung der Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau
  • Betrifft energetische Sanierungen und Neubauten sowie damit verbundene Beraterkosten
  • Gilt u. a. für kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU Definition
  • Erhältlich sind
    • bis zu 40% der Kosten für den Neubau (max. 500.000 €)
    • bis zu 30% der Modernisierungskosten (max. 500.000 €)
    • bis zu 80% der Energieberaterkosten (max. 6.000 €)
Landesmittel für den Bau, Kauf und Sanierung von Vereinssportanlagen
  • Betrifft energetische Sanierung, Bau und Kauf von Sportanlagen
  • Gilt für eingetragene Vereine mit >50 Mitgliedern
  • Fördermittel von bis zu 30% der zuschussfähigen Kosten
  • Die Förderbedingungen gelten unverändert bis zum 30.06.2023 
  • Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Der Eingangsstempel bei der L-Bank ist maßgeblich. Sind die Mittel vorher ausgeschöpft, gibt dies das Umweltministerium bekannt.
Förderung Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
  • Betrifft die Förderung von Beleuchtungsanlagen für Verkehrssicherheit
  • Gilt für:
    • kommunale Akteure
    • private Verkehrsunternehmen
  • Bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben erhältlich
Förderung der Sportvereine
  • Betrifft die Modernisierung, Instandhaltung sowie der Neubau vereinseigener Sportstätten
  • Gilt für Mitgliedsvereine der bayerischen Sportverbände, welche Mitglied in einer derer Fachverbände sind sowie aktive Jugendarbeit leisten
  • Bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben als Förderung erhältlich
  • Die Bagatellgrenze der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 10.000 €
Förderrichtlinie Sportstättenbau
  • Betrifft die Modernisierung, Instandhaltung sowie der Neubau vereinseigener Sportstätten
  • Gilt für Mitgliedsvereine des LSB Brandenburg e.V.
  • erhältlich sind:
    • Bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben als Förderung
    • Bis zu 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben als zinsloses Darlehen
  • Die maximale Zuschusshöhe beträgt 20.000 €
  • Bagatellgrenze beträgt 5.000 € der zuwendungsfähigen Ausgaben
BENE Förderung der Stadt und des Landes Berlin
  • Betrifft energetische Sanierungsmaßnahmen
  • Gilt für
    • Unternehmen: 30 – 80% Zuschuss
    • Akteure aus dem kommunalen Umfeld sowie gemeinnützige, kirchliche, kulturelle und Sporteinrichtungen: 25% – 75% Zuschuss
    • Öffentlichen Personennahverkehr: 50% Zuschuss
Einzelbetriebliche Investition in landwirtschaftliche Unternehmen
  • Betrifft Maßnahmen der Energieeffizienz in landwirtschaftlichen Betrieben
  • Gilt für bestimmte kleine sowie mittlere Unternehmen gemäß KMU Definition
  • Förderungshöhe ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
  • Betrifft die Errichtung und Modernisierung tiergerechter sowie nachhaltiger Betriebsgebäude
  • Gilt für kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen
  • bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben erhältlich
Sportstättenbauförderung
  • Betrifft die Modernisierung, Instandsetzung, Erweiterung sowie den Neubau vereinseigener Sportstätten
  • Die Höhe der Förderung ist nicht bekannt
Unternehmen für Ressourcenschutz der Stadt und des Landes Hamburg
  • Betrifft energetische Sanierungsmaßnahmen
  • Gilt für:
    • Hamburger Produktions- und Dienstleistungsunternehmen
    • Handwerksbetriebe
    • Institutionen mit vergleichbarer Zielrichtung
  • Förderungen bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Förderung von „Investitionen in vereinseigene Anlagen“
  • Betrifft die Sanierung, den Neubau und die Erweiterung vereinseigener Sportstätten
  • Gilt für Hamburger Mitgliedsvereine des HSB mit 2-jähriger Verbandsmitgliedschaft
  • Zuschuss und/oder Darlehen für
    • substanzerhaltende Maßnahmen: bis zu 50% der geprüften Investitionssumme
    • Neubau- sowie Erweiterungsmaßnahmen: bis zu 15% der geprüften Investitionssumme
Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien
  • Betrifft Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz welche über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen
  • Gilt für:
    • natürliche Personen
    • juristische Personen
      mit Sitz in Hessen
  • Bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben als Förderung erhältlich
  • Die Bagatellgrenze beträgt 12.500 €
Förderung Sportstätten
  • Betrifft den Neubau sowie die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten
  • Gilt für eingetragene gemeinnützige Vereine mit Sport als Verwendungszweck
  • Es sind bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben erhältlich
  • Die Bagatellgrenzen betragen bei Bauvorhaben 25.000 € sowie bei Ausstattungsvorhaben 10.000 €
Agrarinvetitions-Förderungsprogramm (AFP)
  • Betrifft die Errichtung und Modernisierung nachhaltiger sowie tiergerechter Betriebsgebäude
  • Gilt für landwirtschaftliche Unternehmen welche:
    • die gesetzliche Mindestgröße überschreiten
    • durch Bodenbewirtschaftung bzw. die damit verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse gewinnen
  • Bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben als Förderung erhältlich
Förderung der LED-Straßenbeleuchtung
  • Gegenstand der Förderung: Sanierung von Straßenbeleuchtungsanlagen mit LED-Technologie einschließlich Einbau der Steuer- und Regelungstechnik.
  • Richtlinie: Es muss mindestens eine Energie- und Treibhauseinsparung von 70 % erreicht werden und eine wirtschaftliche Amortisationszeit aufweisen.
  • Die Maßnahme ist kumulierbar mit der BMU-Förderung des Bundes. Die förderfähigen Zusagen dürfen die förderfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Darüber hinaus ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen des Landes Hessen ausgeschlossen.
  • Wer wird gefördert?: Hessische Städte, Gemeinden und Landkreise.
Klimaschutzrichtlinie für Unternehmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern
  • Betrifft investive Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz welche die gesetzlichen Standards überschreiten
  • Gilt für:
    • Unternehmen
    • Vereine, Verbände und Stiftungen
      mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern
  • Die Bagatellgrenze beträgt 20.000 € für Maßnahmen und 5.000 € für Planungsleistungen
  • Fördermittel von bis zu 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Baumaßnahmen für Vereinssportanlagen in Mecklenburg-Vorpommern
  • Betrifft den Neu- und Umbau vereinseigener Sportstätten
  • Gilt für gemeinnützige Sportorganisationen welche Mitglied des Landes Sportbundes sind.
  • Fördermittel von bis zu 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben erhältlich.
  • Der maximal erhältliche Förderbetrag liegt bei 100.000€
  • Die Bagatellgrenze der zuwendungsfähige Ausgaben liegt bei 5.000€
Agrar-Investitions-Förderprogramm (AFP)
  • Betrifft die Errichtung und Modernisierung landwirtschaftlich genutzter Gebäude
  • Gilt für kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU Definition
  • Fördermittel von bis zu 30% der Bemessungsgrundlage
Förderung des Sportstättenbaus
  • Betrifft die Modernisierung von Sportstätten
  • Gilt für:
    • den LandesSportBund Niedersachsen e.V.
    • kommunale Akteure
  • Es werden bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert
  • Bei Sporthallen sowie Sportplätzen beträgt die maximale Fördersumme 400.000 €
  • Bei Hallenschwimmbädern beträgt die maximale Fördersumme 1 Mio €
Agrar-Investitions-Förderprogramm (AFP)
  • Betrifft die Errichtung sowie die Modernisierung landwirtschaftlich genutzter Gebäude
  • Gilt für kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU Definition
  • Fördermittel von bis zu 40% der Bemessungsgrundlage

Kommunal-Richtlinie

  • Gilt für:
    • Akteure aus dem kommunalen Umfeld
    • Schulen, Kindertagesstätten
    • Vereine
  • Die Bagatellgrenze für zuwendungsfähige Ausgaben beträgt 5.000 €
  • Bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben sind als Förderung erhältlich

Moderne Sportstätte 2022

  • Betrifft die Modernisierung und Sanierung vereinseigener Sportstätten

Zuwendungen

  • bei einer Förderhöhe von 10.000 € bis 100.000 €: 50% – 90%
  • bei einer Förderhöhe von >100.000 € bis 1 Mio €: 50% – 85%
  • bei einer Förderhöhe von >1 Mio €: 50% – 80%

der beantragten zuwendungsfähigen Ausgaben

Förderprogramm „Zukunftsfähige Energieinfrastruktur“
  • Betrifft Investitionen welche die Nachhaltigkeit sowie die Umweltverträglichkeit der Energieversorgung verbessern
  • Gilt für:
    • Akteure aus dem kommunalen Umfeld
    • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
    • Genossenschaften
  • Als Fördermittel erhältlich sind:
    • Bei Umrüstungen: 20% (maximal 5 Mio €) der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • Bei Durchführbarkeitsstudien: 60% (maximal 50.000 €) der zuwendungsfähigen Ausgaben
Förderung des Baues von Sportstätten
  • Betrifft die Modernisierung, Instandhaltung sowie der Neubau vereinseigener Sportstätten
  • Gilt für gemeinnützige Sportvereine sowie für Kommunen und Gemeinden
  • Bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Die Bagatellgrenze beträgt 75.000 €
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und des Vereinssportstättenbaus
  • Betrifft den Einsatz umweltschonender Technologien bei NeubauSanierung sowie der Modernisierung von Sportstätten
  • Gilt für:
    • gemeinnützige Sportvereine
    • Akteure aus dem kommunalen Umfeld
  • Für Sportstätten mit überwiegend schulischer Nutzung beträgt die Förderung bis zu 50% der Gesamtausgaben
  • Für alle weiteren Sportstätten beträgt die Förderung bis zu 90% (maximal jedoch 100.000 €) der Gesamtausgaben
Agrar-Investitions-Förderprogramm (AFP)
  • Betrifft Maßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen sowie der betrieblichen Wertschöpfung
  • Gilt für landwirtschaftliche Unternehmen mit maximal 10 Mio € Jahresumsatz
  • Fördermittel von bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben (min. 20.000€ / max. 2 Mio. €)
Zukunftsfähige Energieversorgung – RL Energie/2014
  • Betrifft Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie für den Einsatz intelligenter Netze
  • Gilt für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Es sind bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben als Fördermittel erhältlich
Schulische Infrastruktur
  • Betrifft die Modernisierung, Instandhaltung und Neubau sowie energetische Maßnahmen
  • Gilt unter anderem für staatlich anerkannte Schulen
  • Fördersätze
    • Bei Baumaßnahmen bis zu 40% (Bagatellgrenze der Fördersumme: 50.000 €)
    • Bei energetischen Maßnahmen richtet sich der Fördersatz nach der Unterschreitung der gesetzlichen Standards
    • Beide sind nicht kumulierbar
Förderung des Sportstättenbaus
  • Betrifft die Modernisierung, Instandhaltung sowie den Neubau vereinseigener Sportstätten
  • Gilt für:
    • Kommunen und Gemeinden
    • Sportvereine
      mit Sitz in Sachsen
  • Bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben (maximal 125.000 €)
Agrar-Investitions-Förderprogramm (AFP)
  • Betrifft die Errichtung sowie die Modernisierung von Gebäuden für die Tierhaltung
  • Gilt für bestimmte kleine sowie mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU Definition
  • Es sind Fördermittel von bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben erhältlich
  • Die Höchstfördersumme beträgt 400.000 €
Förderung des Sportstättenbaus
  • Betrifft die energetische Sanierung nicht überdachter Spielfelder und Laufbahnen sowie deren Infrastruktur
  • Gilt für
    • schleswig-holsteinische Gemeinden, Kreise, Ämter
    • Zweckverbände
  • Die Bagatellgrenze beträgt 12.500 €
  • Als Förderung erhältlich sind bis zu 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
  • Die Höchstfördersummen betragen:
    • für Spielfelder, Laufbahnen und Schwimmsportstätten: 250.000 €
    • für Einfeld- und kleine Zweifeldhallen: 500.000 €
Förderung des Sportstättenbaus
  • Betrifft Maßnahmen für den Bau und ferner für die Sanierung von Sportstätten
  • Gilt für:
    • Kommunale Akteure
    • Anerkannte Sportorganisationen (Sportvereine, Sportverbände)
    • sonstige freie Träger mit Sitz in Thüringen
  • Als Förderung sind bis zu 40% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erhältlich
Green Invest der thüringischen Aufbaubank
  • Betrifft die energetische Sanierung von Gebäuden
  • Gilt für Firmen mit Sitz in Thüringen
  • Es sind bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben erhältlich
Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
  • Betrifft Investitionen zu Modernisierung, Aufbau sowie den Erhalt des öffentlichen Personennahverkehrs
  • Gilt für:
    • kommunale Gebietskörperschaften
    • Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen und deren Zusammenschlüsse
  • Bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben sind als Förderung erhältlich
  • Bagatellgrenze von 5.000 €

Stand: 21.01.2022

Die aufgeführten Förderungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für die Richtigkeit dieser Inhalte.

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