Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein deutschlandweites Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Verbesserung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Gebäuden. Hierbei fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter anderem den Einbau eines energieeffizienten Beleuchtungssystems in Neubauten und Bestandsgebäuden. Dieser Zuschuss soll dazu beitragen die hohen Ziele des Klimaschutzgesetztes zu erreichen und die Gebäude in Deutschland klimafreundlicher zu gestalten. Mit der Förderung lassen sich Investitionskosten spürbar senken, gleichzeitig profitieren Kunden sofort von einer besseren Beleuchtung und senken langfristig ihre Energiekosten – Jahr für Jahr.
Als Unternehmen, Organisation, Verband oder Verein sowie Kommune kann die BEG Förderung entweder als Zuschuss (in Höhe von 15% der Investitionskosten) oder als vergünstigter Kredit über die KfW in Anspruch genommen werden! Auch Nebenkosten wie Installation, Steuerung sowie Demontage werden gleichsam gefördert. Außerdem werden Kosten für Planung und Baubegleitung mit 50% bezuschusst!
Die wichtigsten Informationen über den Zuschuss der BAFA auf einen Blick:
Fördersatz | 15% der Investitionssumme |
Förderfähige Maßnahmen | Einbau bzw. Austausch der Beleuchtung inklusive Umfeld-Maßnahmen |
Kriterien | |
Mindestinvestitionsvolumen | 2.000 € (brutto) |
Maximale Förderung | 5 Mio. € je Zusage |
1.000 € je m2 Nettogrundfläche | |
20.000 € je Zusage bzw. 5€ je m2 Nettogrundfläche für die Fachplanung/Baubegleitung | |
Technische Anforderungen | Lichtausbeute von mindestens 140 lm/W bzw. 120 lm/W |
Lebensdauer | Mindestens L80 bei 50.000 Betriebsstunden |
Sonstige Anforderungen | In das Projekt muss ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) eingebunden werden. 2023 wurde die Antragsberechtigung auf alle Investoren erweitert. (Beschränkung auf Eigentümer, Pächter und Mieter wurde aufgehoben) |
Was wird gefördert | 20% der Anschaffungs- und einbaukosten, der Einzelmaßnahmen bei Investitionen in Leuchten (EM). |